Mahnbescheid

Verfahren nach Antragstellung

Der beim zuständigen Gericht eingereichte Mahnbescheid wird vom Rechtspfleger nur dahin geprüft, ob er richtig ausgefüllt und unterzeichnet ist. Eine Prüfung, ob der im Mahnbescheid gelten gemachte Anspruch tatsächlich besteht, erfolgt nicht.

Das aktuelle Urteil

31.01.2012 - Sozialauswahl

Sozialauswahl und Altersdiskrminierung

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24.01.2012 - Sportwetten

In Spielhallen dürfen keine Sportwetten vermittelt werden.

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17.01.2012 - Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien.

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